… geschäftsführend nach § 26 BGB
… erweitert
Reiner Herzig
Wandersportwart
Ehrenvorsitzende
Friedhelm Deuter
Ehrenvorsitzender
Wahlrythmus:
I. Wahlgruppe: | II. Wahlgruppe |
2. Vorsitzender Geschäftsführer 2. Jugendwart Wanderwart | 1. Vorsitzender Kassierer Sportwart Bootshauswart 1. Jugendwart |
Die Wahlen finden im Wechsel von zwei Jahren, jeweils in den geraden Kalenderjahren, statt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, finden in der nächsten Hauptversammlung Ergänzungswahlen statt. Bis zu diesem Zeitpunkt können der 1. und 2. Vorsitzende ein anderes Vorstandsmitglied mit der Wahrnehmung der Geschäfte betrauen.