Trainingsbestimmungen

… für rennsporttreibende Vereinsmitglieder des Kanu und Ski Club Lünen e.V.

Kanu- und Ski-Club Lünen e.V.

Lünen, den 24. Januar 1970

1.) Für die Durchführung des Kanu Rennsportes sind die von der
Versammlung gewählten Personen verantwortlich.


2.) Der Trainingsplan muss so gestaltet sein, dass dem einzelnen Sportler
kein gesundheitlicher Schaden zugefügt wird.


3.) Alle Leistungssportler haben den Trainigsplan zu befolgen und den
Anordnungen der Übungsleiter Folge zu leisten.


4.) Privater Trainingsbetrieb kann nicht geduldet werden und schließt
die Teilnahme an Wettkämpfen aus.


5.) Trainingszentrum ist grundsätzlich das Bootshaus des KSC Lünen.


6.) Meldungen zu Regatten erfolgen nur durch den zuständigen Übungsleiter, wenn das geforderte Trainingssoll erfüllt wurde.


7.) Das vereinseigene Bootsmaterial darf nur mit Zustimmung des zuständigen Übungsleiters benutzt werden. Es muss nach Benutzung in
sauberem und trockenem Zustand auf den vorgesehenen Plätzen gelagert werden.


8.) Die Abfahrt zu den Regatten erfolgt vom Bootshaus. Die Verladung der Rennboote wird von allen Regattateilnehmern vorgenommen.


9.) Die Übungsleiter können bei Nichtbefolgen dieser Punkte Trainings-
und Startverbot erteilen.


10.) Grobe Verstöße gegen die Trainingsbestimmungen werden durch den gesamten Vorstand geregelt.


11.) Für einzelne Rennen, die durch eigene Schuld nicht gefahren werden,
muss dem Verein das Startgeld erstattet werden.


12.) Ich bestätige durch meine Unterschrift, daß mir die Trainingsbestimmungen bekannt sind und ich dieselben anerkenne.